Der Qualifizierende Mittelschulabschluss

Die Prüfungsfächer und ihre Wertung

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) ablegen.

Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, können auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten statt in Deutsch im Fach Deutsch als Zweitsprache die Prüfung machen.

In Deutsch als Zweitsprache muss man eine schriftliche und eine mündliche Prüfung ablegen.

Schülerinnen und Schüler, die nicht die erforderliche Gesamtnote erzielt haben, können sich einer zusätzlichen mündlichen Prüfung im Fach Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache und im Fach Mathematik oder in einem von beiden Fächern unterziehen.

 

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit beträgt

in den Fächern Deutsch und Muttersprache je 180 Minuten,

im Fach Deutsch als Zweitsprache im schriftlichen Teil 110 Minuten und im mündlichen Teil 15 Minuten,

im Fach Mathematik 100 Minuten,

im Fach Englisch im schriftlichen Teil 90 Minuten und im mündlichen Teil 15 Minuten,

in den Fächern Physik/Chemie/Biologie und Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde je 60 Minuten,

in den Fächern Religionslehre und Ethik je 50 Minuten,

im schriftlichen Teil des Fachs Sport 30 Minuten,

im Fach Musik 30 Minuten,

im Fach Kunst 150 Minuten,

im Fach Informatik 120 Minuten,

im praktischen Teil der Projektprüfung im Fach Technik 240 Minuten,

im Fach Wirtschaft 120 Minuten

und im Fach Soziales 150 Minuten

 

Ablauf der Prüfungen

Muttersprache:

  1. Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben, von 8:30 bis 10:00 Uhr
  2. Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben, von 10:10 bis 11:40 Uhr

Schülerinnen und Schüler, die die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2018 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

 Englisch:


Teile A. und B. Listening Comprehension und Use of English, von 8:30 bis 9:05 Uhr
Teile C. und D. Reading Comprehension und Text Production, von 9:15 bis 10:10 Uhr

  Deutsch:

  1. „Sprachbetrachtung“, von 8:30 bis 8:50 Uhr
  2. „Rechtschreiben“, von 8:55 bis 9:10 Uhr.
  3. „Schriftlicher Sprachgebrauch“, von 9:20 bis 11:45 Uhr
    auf.

Prüflinge mit anerkannter Rechtschreibstörung, die Notenschutz erhalten, legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil. In der verbleibenden Zeit soll den Prüflingen mit Attest ggf. der Nachteilsausgleich in Form des Zeitzuschlages gewährt werden. Der Teil C wird anschließend von allen Prüflingen bearbeitet.

Deutsch als Zweitsprache:

A. Spracharbeit, von 8:30 bis 8:45 Uhr
B. Rechtschreiben, von 8:50 bis 9:05 Uhr. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet.
C. Textarbeit, von 9:20 bis 10:40 Uhr

Mathematik:

A. Kopfrechnen, Arbeiten ohne Hilfsmittel, von 8:30 bis 9:00 Uhr
B. Schriftliche Aufgaben mit Hilfsmitteln, von 9:10 bis 10:20 Uhr

Die Dauer der zusätzlichen mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache und Mathematik beträgt je zehn Minuten.

Hier gibt es die Prüfungstermine zum Download.