Abschlüsse

An der Bismarkchule kann man verschiedene Abschlüsse machen.

Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule

05.04.2017

Dieser Abschluss wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben. 

Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat. 

Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).

Bildquelle: Kultusministerium Bayern

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule in der Übergangsklasse

05.04.2017

Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Übergangsklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer theorieentlasteten Abschlussprüfung zu erlangen. 
 

Prüfungsfächer:

im Fach Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache einen schriftlichen und einen mündlichen Teil,
im Fach Mathematik einen schriftlichen Teil,
im Fächerverbund Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Physik/Chemie/Biologie insgesamt einen schriftlichen Teil,
eine Projektprüfung aus Arbeit-Wirtschaft-Technik.

Prüfungsdauer:

 
im Fach Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache je 90 Minuten, davon 75 Minuten für den schriftlichen, 15 Minuten für den mündlichen Teil,
 
im Fach Mathematik 60 Minuten
 
in der schriftlichen Prüfung aus dem Bereich Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Physik/Chemie/Biologie 45 Minuten
 
für die Projektprüfung in Arbeit-Wirtschaft-Technik ist eine angemessene Prüfungszeit vorzusehen.
 

Bestehen der Prüfung:

 
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote 4,0 oder besser ist. Die Durchschnittsnote errechnet sich aus der Summe der Noten aus den vier Prüfungsteilen, wobei die Note der Projektprüfung doppelt zählt; das Ergebnis der Notensumme wird durch die Zahl 5 geteilt. 
 
Bild: Pixabay

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule für Externe

05.04.2017

Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule kann nachträglich durch eine Leistungsfeststellung erworben werden.

 Fächer

 Die Leistungsfeststellung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik sowie auf Arbeit-Wirtschaft-Technik und entweder Physik/Chemie/Biologie oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde.

 Für Bewerberinnen oder Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag an die Stelle des Fachs Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache.

 Arbeitszeiten

 In den Fächern Deutsch und Mathematik sind schriftliche Arbeiten von der Dauer je einer Unterrichtsstunde zu fertigen.

 Die Dauer der Leistungsfeststellung beträgt für jede Bewerberin und jeden Bewerber zweimal zwei Stunden.

 Zur Leistungsfeststellung wird zugelassen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Die Bewerberin oder der Bewerber kann sich der Leistungsfeststellung an jeder Mittelschule mit einer Jahrgangsstufe 9 unterziehen.

 Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule ist erworben, wenn die Durchschnittsnote aus allen Fächern der Leistungsfeststellung mindestens 4,00 beträgt und in höchstens einem Fach eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde. Hierüber wird ein Zeugnis ausgestellt.

Bild: Pixabay

Der Qualifizierende Mittelschulabschluss

05.04.2017

Die Prüfungsfächer und ihre Wertung

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) ablegen.

Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, können auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten statt in Deutsch im Fach Deutsch als Zweitsprache die Prüfung machen.

In Deutsch als Zweitsprache muss man eine schriftliche und eine mündliche Prüfung ablegen.

Schülerinnen und Schüler, die nicht die erforderliche Gesamtnote erzielt haben, können sich einer zusätzlichen mündlichen Prüfung im Fach Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache und im Fach Mathematik oder in einem von beiden Fächern unterziehen.

 

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit beträgt

in den Fächern Deutsch und Muttersprache je 180 Minuten,

im Fach Deutsch als Zweitsprache im schriftlichen Teil 110 Minuten und im mündlichen Teil 15 Minuten,

im Fach Mathematik 100 Minuten,

im Fach Englisch im schriftlichen Teil 90 Minuten und im mündlichen Teil 15 Minuten,

in den Fächern Physik/Chemie/Biologie und Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde je 60 Minuten,

in den Fächern Religionslehre und Ethik je 50 Minuten,

im schriftlichen Teil des Fachs Sport 30 Minuten,

im Fach Musik 30 Minuten,

im Fach Kunst 150 Minuten,

im Fach Informatik 120 Minuten,

im praktischen Teil der Projektprüfung im Fach Technik 240 Minuten,

im Fach Wirtschaft 120 Minuten

und im Fach Soziales 150 Minuten

 

Ablauf der Prüfungen

Muttersprache:

  1. Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben, von 8:30 bis 10:00 Uhr
  2. Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben, von 10:10 bis 11:40 Uhr

Schülerinnen und Schüler, die die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2018 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

 Englisch:


Teile A. und B. Listening Comprehension und Use of English, von 8:30 bis 9:05 Uhr
Teile C. und D. Reading Comprehension und Text Production, von 9:15 bis 10:10 Uhr

  Deutsch:

  1. „Sprachbetrachtung“, von 8:30 bis 8:50 Uhr
  2. „Rechtschreiben“, von 8:55 bis 9:10 Uhr.
  3. „Schriftlicher Sprachgebrauch“, von 9:20 bis 11:45 Uhr
    auf.

Prüflinge mit anerkannter Rechtschreibstörung, die Notenschutz erhalten, legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil. In der verbleibenden Zeit soll den Prüflingen mit Attest ggf. der Nachteilsausgleich in Form des Zeitzuschlages gewährt werden. Der Teil C wird anschließend von allen Prüflingen bearbeitet.

Deutsch als Zweitsprache:

A. Spracharbeit, von 8:30 bis 8:45 Uhr
B. Rechtschreiben, von 8:50 bis 9:05 Uhr. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet.
C. Textarbeit, von 9:20 bis 10:40 Uhr

Mathematik:

A. Kopfrechnen, Arbeiten ohne Hilfsmittel, von 8:30 bis 9:00 Uhr
B. Schriftliche Aufgaben mit Hilfsmitteln, von 9:10 bis 10:20 Uhr

Die Dauer der zusätzlichen mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache und Mathematik beträgt je zehn Minuten.

Hier gibt es die Prüfungstermine zum Download.

Diese Abschlüsse können an der Bismarckschule gemacht werden:

05.04.2017

Termine für die Prüfungen zum Qualifizierenden Mittelschulabschluss.pdf

30.12.1969