Leistungstest Muttersprache

  • Wann 12.04.2018 (Europe/Berlin / UTC200)
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Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache

Gemäß § 23 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten.

Schülerinnen und Schüler, die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest
und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2018 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

Prüfungstermine im Schuljahr 2017/2018 sind:

- Donnerstag, 12. April 2018
(Leistungstest)
- Freitag, 22. Juni 2018
(Abschlussprüfung)


Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine
Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Das Angebot an möglichen Sprachen ist ab Oktober 2017 auf der Homepage des Kultusministeriums einsehbar.


Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.